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"Regulieren mit Gestaltungskraft"

15.04.2026

Die Arbeitsteilung mit der Maschine muss Platz für menschliches Ermessen lassen.

Regulierung muss Innovation ermöglichen und zugleich Raum für menschliches Ermessen bewahren, schreiben Prof. Dr. Ali Aslan Gümüsay und Prof. Dr. Matthias C. Kettemann in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Sie beschreiben eine doppelte Herausforderung für den Staat: Er muss Innovationsräume offenhalten und gleichzeitig Ordnung, Schutz und Rechtsstaatlichkeit gewährleisten. Regulierung bildet dabei die institutionelle Grundlage für Innovation. Sie gestaltet die Bedingungen, unter denen sich technologische Entwicklungen entfalten, und stellt sicher, dass sie im Dienst einer offenen und demokratischen Gesellschaft stehen. Gerade in Zeiten schnellen technologischen Wandels müssen diese Werte aktiv gestärkt werden.

Im Zentrum ihrer Überlegungen steht die Bedeutung menschlichen Ermessens. Künstliche Intelligenz kann standardisierte Prozesse unterstützen und Effizienzgewinne ermöglichen, doch viele Entscheidungen hängen von Kontext, Fairness und Verantwortung ab. Diese Dimensionen lassen sich nicht vollständig in algorithmische Systeme überführen. Mit der zunehmenden Nutzung von KI in Verwaltung und Entscheidungsprozessen wird die Rolle menschlicher Urteilsfähigkeit noch sichtbarer.

Zugleich heben die Autoren die Rolle des Rechts als Orientierungsrahmen hervor, der Komplexität reduziert. Wirksame Regulierung beruht auf institutionellen Kapazitäten, fachlicher Expertise und der Fähigkeit, unter Unsicherheit zu handeln. Dazu gehört, in der Praxis Räume für verantwortungsvolle Entscheidungen zu schaffen und sicherzustellen, dass technologische Systeme menschliches Urteilsvermögen unterstützen.