Datenbasierte Innovationen, z.B. durch Künstliche Intelligenz, brauchen jede Menge Daten. Doch Daten sind häufig in Datensilos dominanter Gatekeeper eingesperrt. Dies verhindert eine breite Nutzung von Daten, Innovation, Wettbewerb und zementiert die Vormachtstellung der Gatekeeper. Das Recht auf Datenportabilität in der DSGVO und dem DMA kann Abhilfe schaffen.
Beschreibung
Daten werden von vielen als das Öl der digitalen Wirtschaft angesehen. Obwohl der Vergleich nicht ganz zutreffend ist, da Öl ein privates, exklusives Gut ist und Daten von vielen mehrfach genutzt werden können, ohne ihren Wert zu verlieren, haben sowohl die Verfügbarkeit von Öl als auch von Daten zu bahnbrechenden Innovationen und Wirtschaftswachstum geführt.
Wie beim Öl zu Beginn des 20. Jahrhunderts kontrolliert heute ein Oligopol marktbeherrschender Unternehmen den Zugang zur wertvollsten Ressource unserer Zeit, nämlich Daten. Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung in zentralen Online-Dienstleistungsmärkten sind diese Gatekeeper in der Lage immer größere Mengen an Daten anzuhäufen, die ihre Nutzer wissentlich oder unwissentlich zur Verfügung stellen. Diese Daten werden in proprietären Datensilos aufbewahrt, die den Unternehmen, die diese Daten besitzen, einen Wettbewerbsvorteil bei zunehmend datengesteuerten Innovationen verschaffen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz. Für Wettbewerber oder neue Marktteilnehmer haben diese großen, proprietären Datensilos, die sich im Besitz dominanter digitaler Plattformanbieter befinden, hohe Innovationsbarrieren errichtet und zu einem verzerren den Wettbewerb.
Infolgedessen werden diese Gatekeeper immer mächtiger und nutzen ihre Datensilos, um auf Basis ihrer Marktmacht und ihrer Nutzerbasis in andere Märkte vorzudringen. Aus einer Reihe von Gründen fehlt es europäischen Unternehmen an diesen reichhaltigen Datensätzen, was die künftige Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft nicht nur im Online-Bereich, sondern auch im Bereich der KI gefährdet. Daher sind Maßnahmen zur Wiederbelebung des Wettbewerbs und zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen in der digitalen Wirtschaft unerlässlich.
Um die Datensouveränität der Nutzerinnen und Nutzer zu stärken und die Dateninteroperabilität zwischen Online-Diensten zu ermöglichen, wurde mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Datenportabilität als neues Grundrecht der Nutzerinnen und Nutzer eingeführt. Das Bewusstsein der Nutzer für ihre in der DSGVO verankerten Rechte ist jedoch gering . Obwohl die DSGVO die Datenübertragbarkeit als neues Nutzerrecht eingeführt hat, um die Wahlmöglichkeiten und den Schutz der Privatsphäre der Nutzer zu stärken und den Wettbewerb auf "gekippten" Online-Dienstemärkten anzukurbeln, ist die Datenübertragbarkeit in der Praxis nur schwer wirksam umzusetzen. Daher ist die Datenübertragbarkeit bis heute nur ein stumpfes Schwert. Abgesehen von der geringen Sensibilisierung und Motivation der Nutzer, von der Datenübertragbarkeit und den sich abzeichnenden Lösungen Gebrauch zu machen, erschweren technische Hindernisse wie fehlende Standardisierung, Kompatibilität und Interoperabilität den Datentransfer zwischen verschiedenen Anbietern von Online-Diensten.
Ergebnisse/Ziele
Vor dem Hintergrund der genannten Probleme zielt das Projekt darauf ab zu untersuchen, wie die EU-Vorgaben zu Datenportabilität in der Praxis umgesetzt werden und möglichst einfach und effektiv umgesetzt werden können. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Bewusstsein und der Motivation der Nutzer, Evaluierung von technischen Lösungen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Datenportabilität. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse entwerfen, entwickeln und evaluieren wir verschiedene informatorische, wirtschaftliche und technische Lösungen, die unterschiedliche Bildungsniveaus, IT- und Wirtschaftskenntnisse berücksichtigen.
Ausgewählte Veröffentlichungen
- Kranz, J.; Kübler-Wachendorff, S.; Syrmoudis, E.; Grossklags, J.; Mager, S.; Luzsa, R.; & Mayr, S. (2023). Data Portability. Business & Information Systems Engineering. https://doi.org/10.1007/s12599-023-00815-w
- Luzsa, R.; Mayr, S.; Syrmoudis, E.; Grossklags, J.; Kübler-Wachendorff, S.; & Kranz, J. (2022). Datenportabilität zwischen Online-Diensten: Nutzeranforderungen und Gestaltungsempfehlungen. erschienen in: bidt Working Paper, 5, 1-38. Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung. https://doi.org/10.35067/bv16-2z31
- Luzsa, R.; Mayr, S.; Syrmoudis, E.; Grossklags, J.; Kübler-Wachendorff, S.; & Kranz, J. (2022). Online service switching intentions and attitudes towards data portability–the role of technology-related attitudes and privacy. In Proceedings of Mensch und Computer 2022 (pp. 1-13). https://doi.org/10.1145/3543758.3543762
- Syrmoudis, E.; Mager, S.; Pizzinini, P.; Grossklags, J.; & Kranz, J. (2021). Data Portability between Online Services: An Empirical Analysis on the Effectiveness of GDPR Article 20. Proceedings on Privacy Enhancing Technologies, 2021(3), pp. 351-372. https://doi.org/10.2478/popets-2021-0051
- Kuebler-Wachendorff, S.; Luzsa, R.; Kranz, J.; Mager, S.; Syrmoudis, E.; Mayr, S.; & Grossklags, J. (2021). The Right to Data Portability: conception, status quo, and future directions. Informatik Spektrum, 44, 264-272. https://doi.org/10.1007/s00287-021-01372-w
Drittmittelgeber
bidt – Bayerisches Forschungsinstitut für Digitale Transformation