Lehramt Wirtschaftswissenschaften
Fachberatung zum Fach Wirtschaftswissenschaften auf Lehramt Gymnasium oder Realschule an der LMU Munich School of Management

Fachberatung zum Fach Wirtschaftswissenschaften auf Lehramt Gymnasium oder Realschule an der LMU Munich School of Management
Das Fach Wirtschaftswissenschaften als Lehramtsstudiengang vermittelt Ihnen essenzielle Kenntnisse in den Bereichen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Recht und Fachdidaktik. Sie erhalten grundlegende Fähigkeiten zur eigenständigen wissenschaftlichen Analyse wirtschaftswissenschaftlicher Fragestellungen sowie zur selbständigen Anwendung von ökonomischen Kenntnissen und Fertigkeiten im Lehrberuf.
Auf dieser Website erhalten Sie alle grundlegenden Informationen zum Studium in Lehramt Wirtschaftswissenschaften.
An der LMU Munich School of Management können Sie Lehramt Wirtschaftswissenschaften einerseits für Gymnasium und andererseits für Realschule studieren:
Nachfolgend finden Sie jeweils die Prüfungs- und Studienordnung für Lehramt Wirtschaftswissenschaften Gymnasium (PO 2010) und Realschule (PO 2012) nach alter PO. Diese ist für Sie nur relevant, wenn Sie Ihr Studium vor dem WS 2024/2025 begonnen haben. Für alle, die im oder nach dem WS 2024/2025 ihr Studium beginnen, gilt die neue PO 2024. Diese wird noch hochgeladen. Halten Sie sich bis dahin bitte an den vogeschlagenen Regelstudienverlauf auf den individuellen Websites für Lehramt Gymnasium und Lehramt Realschule.
Informationen zu lehramtsspezifischen Veranstaltungen:
Antworten auf häufige Fragen zum Lehrerberuf finden Sie auch in den
Bitte berücksichtigen Sie, dass sowohl das Fach Wirtschaftswissenschaften LAR, als auch LAG örtlich zulassungsbeschränkt sind!
Ausführliche Informationen zur Immatrikulation bei zulassungsbeschränkten Studiengängen finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei.
Bitte informieren Sie sich auf den individuellen Websites für Lehramt Wirtschaftswissenschaften Gymnasium und Realschule. Berücksichtigen Sie hier bitte insbesondere die unterschiedlichen Studienverläufe nach alter und neue PO.
*ausgenommen hiervon sind die Veranstaltungen der Fachdidaktik Wirtschaftswissenschaften. Diese liegen nicht im Kompetenzbereich der Fachberatung Lehramt Wirtschaftswissenschaften. Bitte informieren Sie sich hier rechtzeitig über etwaige Anmeldefristen auf der Webseite des Instituts für Wirtschaftspädagogik. Institut für Wirtschaftspädagogik
Wichtige Information für alle Studierenden, die noch nach der alten PO studieren (LAR: 2012; LAG: 2010) und einen Fachwechsel und darauffolgende Anrechnungen von Modulen und Veranstaltungen planen
Anerkennung von Studienleistungen im Lehramtsstudium
Es gibt zwei Zeitpunkte, zu denen Anrechnungsanfragen gestellt werden:
I. Vor Immatrikulation (Anrechnungsanfrage vor der Bewerbung)
Prinzipiell sieht die Prüfungsordnung im Lehramtsstudium vor, dass vorherige Studienleistungen anerkannt werden können, sofern diese die nötigen Kompetenzen vermitteln. Auf Grund der hohen Zahl an Anfragen, ist es uns leider kapazitätsbedingt nicht möglich, Anträge auf Anerkennung vor Immatrikulation an der LMU zu prüfen. Wir machen hier auch keine Ausnahmen oder geben eine Tendenz. Gerne können Sie aber schon einen ersten Blick auf den Studienverlaufsplan (siehe Webseite unter "Studienverlauf") werfen, um einen ersten Eindruck zu erhalten, welche Fächer für das Lehramtsstudium Wirtschaftswissenschaften absolviert werden müssen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich auch auf höhere Fachsemester zu bewerben (im Wintersemester immer auf ungerade Semesterzahlen, im Sommersemester auf gerade Semesterzahlen) – in diesem Falle überprüfen wir, ob Ihnen die entsprechend nötige Anzahl an ECTS Punkten (12 ECTS Punkte pro Semester) voraussichtlich anerkannt werden können und stellen daraufhin einen Semesteranrechnungsbescheid aus, welchen Sie für die Bewerbung benötigen.
Bitte beachten Sie: die endgültige Prüfung auf Anrechenbarkeit erfolgt immer erst nach der ordentlichen Immatrikulation in Absprache mit den Fachverantwortlichen.
Es gelten die Richtlinien für Quereinsteiger. Hinweis: Anfragen für Semesteranrechnungsbescheide sollten bis zwei Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden.
Nähere Informationen zu Ihren Bewerbungsmöglichkeiten bekommen Sie bei der Studentenkanzlei.
II. Nach ordentlicher Immatrikulation an der LMU
Nach erfolgreicher Immatrikulation wird der tatsächliche Antrag auf Anerkennung gestellt. Für die Berücksichtigung von Anträgen auf Anerkennung von Prüfungsleistungen müssen folgende Fristen zwingend eingehalten werden:
Vorgehen:
Schritt 1: Formular Antrag auf Anerkennung
Laden Sie folgendes Antragsformular (XLS, 48 KB) herunter und füllen Sie dieses entsprechend aus.
Schritt 2: Antrag einreichen
Senden Sie das Formular (bitte in formattierbarer Version) an uns, zusammen mit folgenden Dokumenten:
Schritt 3: Prüfung auf Anerkennung
Schritt 4: Rückmeldung, Überprüfung und Unterschrift
Schritt 5: Abschluss und Noteneintragung
Bitte beachten Sie: die endgültige Prüfung auf Anrechenbarkeit erfolgt immer erst nach der ordentlichen Immatrikulation.
Nähere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie hier:
Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaften Lehramt Realschule
Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaften Lehramt Gymnasium
Im Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaften müssen Sie keine Leistungen erbringen. Dies bedeutet allerdings, dass Sie sich das notwendige Wissen für das Staatsexamen selbst erarbeiten müssen. Als Vorbereitung empfehlen wir zum einen die Durchsicht der an der LMU im Lehramtsstudium Wirtschaftswissenschaften angebotenen Veranstaltungen, sowie das Bearbeiten von alten Staatsexamensaufgaben. Ihnen ist es freigestellt, ob Sie an den Lehrveranstaltungen teilnehmen oder das Wissen zu Hause im Selbststudium erarbeiten. Bitte beachten Sie allerdings, dass Klausuren nicht mitgeschrieben werden können.
Im Fach Recht wird der freiwillige Besuch der Lehrveranstaltungen zum Privatrecht (Beginn im WS) und insbesondere des Examenskolloquiums im Semester unmittelbar vor Ihrem Examen (WS oder SoSe) empfohlen. Gerne können Sie sich bei Fragen zu Lehrveranstaltungen, Vorlesungsunterlagen und Empfehlungen für eine optimale Examensvorbereitung im Fach Recht an Frau Nina Küpper-Morawietz wenden.
Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie außerdem auf der Homepage des Münchner Zentrums für Lehrerbildung.
Achtung: Verpflichtende Anmeldung für Prüfungen! Der Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen schreibt für alle Modulprüfungen und Modulteilprüfungen sämtlicher betriebs- und volkswirtschaftlicher Studiengänge eine Anmeldung vor. Die Anmeldung ist rechtzeitig von den Studierenden über LSF vorzunehmen. Die Frist zur Anmeldung für die jeweilige Prüfung finden Sie im LSF. Studierende, die sich zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung nicht oder nicht form- und bzw. oder nicht fristgerecht angemeldet haben, haben keinen Anspruch auf die Teilnahme an dieser Modulprüfung oder Modulteilprüfung.
Laut LPO ist im Studium als fachliche Zulassungsvoraussetzung zur ersten Staatsexamensprüfung ein kaufmännisches Praktikum vorgeschrieben:
Lehramt Realschule:
Lehramt Gymnasium:
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auch in nachstehenden Dokumenten:
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung und Kultus (PDF, 764 KB)
Merkblatt zum kaufmännischen Praktikum (Achtung: Dauer veraltet!) (PDF, 87 KB)
Für die Anerkennung des Praktikums als Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsexamensprüfung ist die Außenstelle des Prüfungsamtes verantwortlich. Wenden Sie sich bei Fragen zum kaufmännischen Praktikum daher bitte an die dortigen Ansprechpartner.
Prüfer, die für das Fach Lehramt Wirtschaftsschaftswissenschaften die Zulassungsarbeit betreuen:
Herr Dr. Marco v. Baal
Frau Dr. Christiane Romeo
Frau Dr. Birgit Bodenstein-Köppl
Frau Dr. Rahild Neuburger
Frau Dr. Manuela Mosburger
Frau Dr. Eva Prielmaier
Herr Dr. Georg Bauer-Bockhorni
Bei Interesse an einer Zulassungsarbeit im Fach Allgemeiner BWL setzen Sie sich bitte mindestens ein bis zwei Semester vor der gewünschten Abgabe mit einem der betreuenden Mitarbeitenden (siehe weiter oben) in Verbindung.
Die Anmeldung zum ersten Staatsexamen und dessen Durchführung wird von der Außenstelle des Prüfungsamtes verantwortet. Deren Webseite sind auch aktuelle Termine und Fristen zu entnehmen.
Beantragung Transcript of Records: Für die Anmeldung benötigen Sie für jedes Fach einen entsprechenden Nachweis über Ihre erbrachten Leistungen. Diesen fragen Sie für das Fach Wirtschaftsschaften bei uns an:
Schritt 1: Ist ihr LSF-Kontoauszug korrekt?
Prüfen Sie Ihren LSF-Kontoauszug auf Korrektheit:
Hinweis Berechnung Notenschnitt: Beachten Sie, dass sich die Notenschnitte der an der LMU im Fach Wirtschaft erbrachten Modulprüfungen für die fachwissenschaftliche und fachdidaktischen Leistungen aus dem ungewichteten arithmetischen Mittel errechnen. Erbrachte Leistungen im freien Bereich zählen mit in den fachwissenschaftlichen Notenschnitt hinein.
Schritt 2: senden Sie uns eine E-Mail unter Angabe von
an die Fachberatung Wirtschaftswissenschaften lehramt@som.lmu.de
Schritt 3: Postalische Zustellung/Terminvereinbarung und Abholung/
Ihr beglaubigtes Transcript of Records bekommen Sie postalisch zugeschickt oder holen es nach terminlicher Vereinbarung bei mir im Raum 420 im VG in der Ludwigstraße 28 ab.
Hinweis Vorgriffsregelung:
Ein Antrag auf Zulassung zur Staatsexamensprüfung kann auch mit geringerer als der Gesamtpunktzahl an ECTS-Punkten gestellt werden. Beachten Sie hierfür bitte die Informationen auf der Webseite des MZLs.
Wir bieten für die Vorbereitung zur Staatsexamensprüfung einige Kurse an, die spezifisch durch die Bearbeitung alter Aufgaben auf dieses vorbereiten:
Joseph Nserat
Fachberatung Wirtschaftswissenschaften
Ludwigstr. 28 VG Zi. 420
lehramt@som.lmu.de
Bachelor Office VWL
Ludwigstr. 28 VG, Zi. 020
bachelor@econ.lmu.de
Webseite
Nina Küpper-Morawietz
Ludwigstr. 29 Zi. 213
nina.kuepper@jura.uni-muenchen.de
Webseite
Tobias Hackenberg
Ludwigstr. 28 RG / 3. OG / Zi. 311
hackenberg@bwl.lmu.de
Webseite