Lehramt Wirtschaftswissenschaften

Fachberatung zum Fach Wirtschaftswissenschaften auf Lehramt Gymnasium oder Realschule an der LMU Munich School of Management

Lehramt Wirtschaftswissenschaften für Gymnasium oder Realschule

Das Fach Wirtschaftswissenschaften als Lehramtsstudiengang vermittelt Ihnen essenzielle Kenntnisse in den Bereichen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Recht und Fachdidaktik. Sie erhalten grundlegende Fähigkeiten zur eigenständigen wissenschaftlichen Analyse wirtschaftswissenschaftlicher Fragestellungen sowie zur selbständigen Anwendung von ökonomischen Kenntnissen und Fertigkeiten im Lehrberuf.

Auf dieser Website erhalten Sie alle grundlegenden Informationen zum Studium in Lehramt Wirtschaftswissenschaften.

An der LMU Munich School of Management können Sie Lehramt Wirtschaftswissenschaften einerseits für Gymnasium und andererseits für Realschule studieren:

  • für Gymnasium (LAG) orientieren Sie sich für Ihren individuellen Studienverlauf bitte an der hier verlinkten Website.
  • für Realschule (LAR) orientieren Sie sich für Ihren individuellen Studienverlauf bitte an der hier verlinkten Website.

Nachfolgend finden Sie jeweils die Prüfungs- und Studienordnung für Lehramt Wirtschaftswissenschaften Gymnasium (PO 2010) und Realschule (PO 2012) nach alter PO. Diese ist für Sie nur relevant, wenn Sie Ihr Studium vor dem WS 2024/2025 begonnen haben. Für alle, die im oder nach dem WS 2024/2025 ihr Studium beginnen, gilt die neue PO 2024. Diese wird noch hochgeladen. Halten Sie sich bis dahin bitte an den vogeschlagenen Regelstudienverlauf auf den individuellen Websites für Lehramt Gymnasium und Lehramt Realschule.

  • Gymnasium, neue PO 2024: tba. - geltend für Studienstart im/nach WS 2024/2025.
  • Realschule, neue PO 2024: tba. - geltend für Studienstart im/nach WS 2024/2025.

Informationen zu lehramtsspezifischen Veranstaltungen:

Antworten auf häufige Fragen zum Lehrerberuf finden Sie auch in den

FAQ des MZL.

Kontakt Fachberatung Lehramt Wirtschaftswissenschaften

Anschrift:
Joseph Nserat, M. Sc.
Fachberatung Lehramt Wirtschaftswissenschaften
Ludwigstraße 28 - Vordergebäude - Raum 420
E-Mail:
lehramt@som.lmu.de
Kontakt:




- Sollten Sie ein Anliegen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an lehramt@som.lmu.de und erläutern sie es kurz.
- Sollte sich das Anliegen nicht schriftlich klären, kann ein telefonisches Gespräch oder ein persönlicher Termin vereinbart werden.
- Anfragen bitte nur von Ihrer LMU-Campus E-Mail (Falls Sie bereits LMU-Student sind)
Sprechstundentermine:
Nur nach Vereinbarung per E-Mail.
Wichtige Information:
Lesen Sie sich bitte zunächst alle Informationen auf dieser Webseite aufmerksam und bis zum Ende durch. Insbesondere die folgenden Abschnitte könnten Ihnen vielleicht schon weiterhelfen und Ihre Frage beantworten bzw. an den richtigen Ansprechpartner vermitteln (siehe unten)
- Vor dem Studium
- Während des Studiums
- Ende des Studiums
- Ihre wichtigsten Ansprechpartner

Vor dem Studium

Bitte berücksichtigen Sie, dass sowohl das Fach Wirtschaftswissenschaften LAR, als auch LAG örtlich zulassungsbeschränkt sind!

Ausführliche Informationen zur Immatrikulation bei zulassungsbeschränkten Studiengängen finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei.

Bitte informieren Sie sich auf den individuellen Websites für Lehramt Wirtschaftswissenschaften Gymnasium und Realschule. Berücksichtigen Sie hier bitte insbesondere die unterschiedlichen Studienverläufe nach alter und neue PO.

  • Bitte orientieren Sie sich für Ihre Semesterplanung an den empfohlenen Studienverlaufsplänen auf den individuellen Websites für LAG und LAR. Diese sind unsere Empfehlung, aber kein verpflichtender Verlauf.
  • Für Ihren individuellen Stundenplan können Sie sich die jeweiligen Veranstaltungen im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF) heraussuchen, die sie besuchen möchten und sich diese vormerken. Dies ist komplett optional und nicht verpflichtend.
  • In der Regel sind die Veranstaltungen der entsprechenden Lehramtskategorie zugeordnet. Sollten Sie eine Veranstaltung zunächst nicht finden, verwenden Sie bitte die "Suche nach Veranstaltung" Funktion des LSFs, dort sollten alle Veranstaltungen für das jeweilige Semester zu finden sein.
  • Für die meisten Veranstaltungen* ist KEINE vorherige Anmeldung nötig. Sollte dies doch der Fall sein, sind auf den Veranstaltungsseiten und im LSF die Modalitäten dazu aufgeführt.
  • Verpflichtend ist in jedem Fall die pünktliche Klausuranmeldung (siehe unten)

*ausgenommen hiervon sind die Veranstaltungen der Fachdidaktik Wirtschaftswissenschaften. Diese liegen nicht im Kompetenzbereich der Fachberatung Lehramt Wirtschaftswissenschaften. Bitte informieren Sie sich hier rechtzeitig über etwaige Anmeldefristen auf der Webseite des Instituts für Wirtschaftspädagogik. Institut für Wirtschaftspädagogik

Anerkennung von Studienleistungen im Lehramtsstudium
Die Regelungen zur Anerkennung von Studienleistungen sind in den Prüfungsordnungen der Studiengänge Wirtschaft auf Gymnasium und Realschule im Detail nachzulesen, an dieser Stelle nur zusammengefasst. Grundsätzlich werden Leistungen, die an anderen Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland im gleichen Studiengang erbracht wurden, anerkannt, es sei denn, dass diese wesentliche Unterschiede im Hinblick auf die erzielten Lernergebnisse/ Kompetenzen aufweisen. Allerdings gilt es hier einiges zu beachten, lesen Sie sich die folgenden Informationen daher bitte sorgfältig durch.

Es gibt zwei Zeitpunkte, zu denen Anrechnungsanfragen gestellt werden:

I. Vor Immatrikulation (Anrechnungsanfrage vor der Bewerbung)
Prinzipiell sieht die Prüfungsordnung im Lehramtsstudium vor, dass vorherige Studienleistungen anerkannt werden können, sofern diese die nötigen Kompetenzen vermitteln. Auf Grund der hohen Zahl an Anfragen, ist es uns leider kapazitätsbedingt nicht möglich, Anträge auf Anerkennung vor Immatrikulation an der LMU zu prüfen. Wir machen hier auch keine Ausnahmen oder geben eine Tendenz. Gerne können Sie aber schon einen ersten Blick auf den Studienverlaufsplan (siehe Webseite unter "Studienverlauf") werfen, um einen ersten Eindruck zu erhalten, welche Fächer für das Lehramtsstudium Wirtschaftswissenschaften absolviert werden müssen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich auch auf höhere Fachsemester zu bewerben (im Wintersemester immer auf ungerade Semesterzahlen, im Sommersemester auf gerade Semesterzahlen) – in diesem Falle überprüfen wir, ob Ihnen die entsprechend nötige Anzahl an ECTS Punkten (12 ECTS Punkte pro Semester) voraussichtlich anerkannt werden können und stellen daraufhin einen Semesteranrechnungsbescheid aus, welchen Sie für die Bewerbung benötigen.

Bitte beachten Sie: die endgültige Prüfung auf Anrechenbarkeit erfolgt immer erst nach der ordentlichen Immatrikulation in Absprache mit den Fachverantwortlichen.

Es gelten die Richtlinien für Quereinsteiger. Hinweis: Anfragen für Semesteranrechnungsbescheide sollten bis zwei Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden.

Nähere Informationen zu Ihren Bewerbungsmöglichkeiten bekommen Sie bei der Studentenkanzlei.

II. Nach ordentlicher Immatrikulation an der LMU
Nach erfolgreicher Immatrikulation wird der tatsächliche Antrag auf Anerkennung gestellt. Für die Berücksichtigung von Anträgen auf Anerkennung von Prüfungsleistungen müssen folgende Fristen zwingend eingehalten werden:

  • Leistung wurde erbracht vor Immatrikulation im aktuellen Studiengang (z.B. bei Hochschul- oder Studiengangswechsel), dann ist der Antrag bis spätestens Ende des 1. Semesters nach Einschreibung im aktuellen Studiengang an der LMU zu stellen.
  • Leistung wurde erbracht nach Immatrikulation im aktuellen Lehramtsstudium an der LMU (z.B. bei Auslandsstudium oder Doppelstudium), dann ist der Antrag bis spätestens am Ende des 1. Semesters nach Erwerb der ECTS-Punkte zu stellen.

Vorgehen:

Schritt 1: Formular Antrag auf Anerkennung
Laden Sie folgendes Antragsformular (XLS, 48 KB) herunter und füllen Sie dieses entsprechend aus.

  • Ihre auf eine Anrechnung zu prüfende Veranstaltung/Modul + dazugehörige Note + ECTS
  • Die LMU-Lehramt-Wiwi Veranstaltung, für die Sie es anrechnen lassen wollen (bitte prüfen Sie hier den Regelstudienverlauf/PO was in Frage kommen würde + die dazugehörigen ECTS und tragen Sie dies als Vorschlag ein. Die finale Entscheidung ob und wofür ein Modul/Veranstaltung angerechnet werden kann, treffen ohnehin die Fachveranwortlichen.

Schritt 2: Antrag einreichen
Senden Sie das Formular (bitte in formattierbarer Version) an uns, zusammen mit folgenden Dokumenten:

  • Letzter Notenspiegel der "alten" Hochschule/ Studiengangs
  • Modulhandbücher und ausführliche Gliederungs- bzw. Inhaltsangaben der "alten" Veranstaltungen - Tragen Sie bitte im Antragsformular die jeweiligen Seiten ein, auf denen man die Veranstaltung, die auf eine Anrechnung zu prüfen ist, findet. Das erleichtert uns und den überprüfenden Dozenten den Prozess enorm.

Schritt 3: Prüfung auf Anerkennung

  • Im nächsten Schritt leiten wir Ihre Dokumente an die verantwortlichen Lehrpersonen für die jeweiligen Veranstaltungen an der LMU weiter. Diese prüfen auf Basis der von Ihnen eingereichten Unterlagen, ob die erworbenen Kompetenzen denen der entsprechenden LMU Veranstaltung entsprechen.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Schritt einige Wochen dauern kann. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, melden wir uns bei Ihnen zurück.

Schritt 4: Rückmeldung, Überprüfung und Unterschrift

  • Nach erfolgreicher Überprüfung, schicken wir Ihnen die ausgefüllte Excel zurück. Hier sehen Sie dann welche Veranstaltungen angerechnet werden können und welche nicht.
  • Sie überprüfen das Dokument auf Korrektheit, konvertieren es in eine PDF, unterschreiben es und schicken es uns zurücl
  • Wir überprüfen das Dokument und unterschreiben es.

Schritt 5: Abschluss und Noteneintragung

  • Anschließend werden die Unterlagen von uns an das Prüfungsamt weitergereicht und die Leistungen werden eingetragen. Der Prozess ist hier beendet.

Bitte beachten Sie: die endgültige Prüfung auf Anrechenbarkeit erfolgt immer erst nach der ordentlichen Immatrikulation.

Nähere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie hier:
Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaften Lehramt Realschule
Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaften Lehramt Gymnasium

Im Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaften müssen Sie keine Leistungen erbringen. Dies bedeutet allerdings, dass Sie sich das notwendige Wissen für das Staatsexamen selbst erarbeiten müssen. Als Vorbereitung empfehlen wir zum einen die Durchsicht der an der LMU im Lehramtsstudium Wirtschaftswissenschaften angebotenen Veranstaltungen, sowie das Bearbeiten von alten Staatsexamensaufgaben. Ihnen ist es freigestellt, ob Sie an den Lehrveranstaltungen teilnehmen oder das Wissen zu Hause im Selbststudium erarbeiten. Bitte beachten Sie allerdings, dass Klausuren nicht mitgeschrieben werden können.

Im Fach Recht wird der freiwillige Besuch der Lehrveranstaltungen zum Privatrecht (Beginn im WS) und insbesondere des Examenskolloquiums im Semester unmittelbar vor Ihrem Examen (WS oder SoSe) empfohlen. Gerne können Sie sich bei Fragen zu Lehrveranstaltungen, Vorlesungsunterlagen und Empfehlungen für eine optimale Examensvorbereitung im Fach Recht an Frau Nina Küpper-Morawietz wenden.

Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie außerdem auf der Homepage des Münchner Zentrums für Lehrerbildung.

Während des Studiums

  • Prüfungen werden entweder von den Lehrstühlen selbst, oder zentral über das ISC organisiert und durchgeführt. Informationen welcher Fall für eine Veranstaltung vorliegt finden Sie auf den jeweiligen Kurswebseiten.
  • Aktuelle Informationen zur Prüfungsanmeldung/ -zeiten/ -orten finden Sie auf den Seiten des ISC.

  • Hinweis: Das ISC stellt bereits vor Beginn des Semesters einen Klausur-Masterplan online zur Verfügung, in dem fast alle für Sie relevanten Klausurtermine enthalten sind. Prüfen Sie daher bitte bereits am Anfang des Semester vor Belegung von Veranstaltungen, ob es zu möglichen Überschneidungen im Prüfungstermin kommt.

Achtung: Verpflichtende Anmeldung für Prüfungen! Der Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen schreibt für alle Modulprüfungen und Modulteilprüfungen sämtlicher betriebs- und volkswirtschaftlicher Studiengänge eine Anmeldung vor. Die Anmeldung ist rechtzeitig von den Studierenden über LSF vorzunehmen. Die Frist zur Anmeldung für die jeweilige Prüfung finden Sie im LSF. Studierende, die sich zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung nicht oder nicht form- und bzw. oder nicht fristgerecht angemeldet haben, haben keinen Anspruch auf die Teilnahme an dieser Modulprüfung oder Modulteilprüfung.

  • Bitte beachten Sie ebenfalls: Falls Sie einen Nachteilsausgleich beantragen oder in Anspruch nehmen möchten, ist dies dem ISC spätestens bis zum Ende des Anmeldezeitraums mitzuteilen. Ein später geltend gemachter oder uns mitgeteilter Nachteilsausgleich kann für die Klausuren des betreffenden Klausurzeitraums sonst nicht berücksichtigt werden.

  • Ihre Noten finden Sie nach Login im LSF in Ihrem Notenspiegel. Hier können Sie benötigte Transkripte auch selbst ausdrucken.
  • Der Notenspiegel enthält sowohl Ihre bestanden, als auch nicht-bestandenen Prüfungen.
  • Durch Abgleich mit den empfohlenen Studienverlaufsplänen können Sie so die noch ausstehenden Prüfungen identifizieren.
  • Nicht-bestandene Prüfungen können laut PO unter Berücksichtigung der Höchstsemesterzahl beliebig oft wiederholt werden.
  • Bereits bestandene Prüfungen können "zur Notenverbesserung" nicht nochmals belegt werden.

Laut LPO ist im Studium als fachliche Zulassungsvoraussetzung zur ersten Staatsexamensprüfung ein kaufmännisches Praktikum vorgeschrieben:

Lehramt Realschule:

  • Es muss die erfolgreiche Teilnahme an einem kaufmännischen Praktikum von drei Monaten Dauer nachgewiesen werden.

Lehramt Gymnasium:

  • Es muss die erfolgreiche Teilnahme an einem kaufmännischen Praktikum von vier Monaten Dauer nachgewiesen werden.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auch in nachstehenden Dokumenten:
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung und Kultus (PDF, 764 KB)
Merkblatt zum kaufmännischen Praktikum (Achtung: Dauer veraltet!) (PDF, 87 KB)

Für die Anerkennung des Praktikums als Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsexamensprüfung ist die Außenstelle des Prüfungsamtes verantwortlich. Wenden Sie sich bei Fragen zum kaufmännischen Praktikum daher bitte an die dortigen Ansprechpartner.

Ende des Studiums

  • Nach LPO I (2008), § 29 ist für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist eine schriftliche Hausarbeit ("Zulassungsarbeit") anzufertigen.
  • Diese kann in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften angefertigt werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auch auf den entsprechenden Seiten des MZLs.

Prüfer, die im Fach Wirtschaft die Zulassungsarbeit betreuen sind:

Herr Dr. Marco v. Baal

Frau Dr. Rahild Neuburger

Frau Dr. Anke Jaros-Sturhahn

Frau Dr. Manuela Mosburger

Frau Dr. Eva Prielmaier

Herr Dr. Georg Bauer-Bockhorni

  • Bei Interesse an einer Zulassungs-/Abschlussarbeit im Fach Wirtschaft setzen Sie sich bitte ein Semester vor der gewünschten Abgabe unter Angabe von Themeninteressen oder bereits konkreten Fragestellungen mit einem der oben genannten Prüfer in Verbindung.

  • Als Orientierung für mögliche Themen oder Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten ist ein Besuch des Kolloquiums für Abschlussarbeiten zu empfehlen:

  • Das Ziel des Kolloquiums ist die Vermittlung von Kenntnissen zum wissenschaftlichen Arbeiten im Bezug auf eine Zulassungsarbeit. Zudem sollen im Rahmen des Kolloquiums die jeweiligen Abschlußarbeiten vorgestellt und in der Gruppe diskutiert werden. Der einzelne Vortrag soll 15-20 Minuten (plus 15 Minuten Diskussion) dauern.Der Termin für das nächste Kolloquium im WiSe 2022/23 steht noch nicht fest. Bei Interesse an einer Zulassungs-/Abschlussarbeit setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Zielgruppe und Teilnahmeberechtigung:

  • Lehramt Wirtschaftswissenschaften Gymnasium (vertieft; alte und neue LPO):
    Teilnahmeberechtigung bei einer laufenden Abschlussarbeit oder dem Interesse an einer Abschlussarbeit aus dem Bereich "Wirtschaftswissenschaften"
  • Lehramt Wirtschaftswissenschaften Realschule (Unterrichtsfach; alte und neue LPO):
    Teilnahmeberechtigung bei einer laufenden Abschlussarbeit oder dem Interesse an einer Abschlussarbeit aus dem Bereich "Wirtschaftswissenschaften"

Bei Interesse an einer Zulassungs-/ Abschlussarbeit setzen Sie sich bitte ein Semester vor der gewünschten Abgabe mit den betreuenden Mitarbeitenden (siehe weiter oben) in Verbindung.

Die Anmeldung zum ersten Staatsexamen und dessen Durchführung wird von der Außenstelle des Prüfungsamtes verantwortet. Deren Webseite sind auch aktuelle Termine und Fristen zu entnehmen.

Beantragung Transcript of Records: Für die Anmeldung benötigen Sie für jedes Fach einen entsprechenden Nachweis über Ihre erbrachten Leistungen. Diesen fragen Sie für das Fach Wirtschaftsschaften bei uns an:

Schritt 1: Ist ihr LSF-Kontoauszug korrekt?
Prüfen Sie Ihren LSF-Kontoauszug auf Korrektheit:

  • Sind alle Leistungen eingetragen?
  • Wurde der fachwisschenschaftliche und -didaktische Fachnotenschnitt korrekt errechnet?
  • Sind die Summen der fachwisschenschaftlichen und -didaktischen ECTS-Punkte korrekt addiert?

  • Falls Ihnen ein Fehler auffällt, teilen Sie diesen bitte über folgendes Kontaktformular dem technischen Support des Prüfungsamtes mit.

Hinweis Berechnung Notenschnitt: Beachten Sie, dass sich die Notenschnitte der an der LMU im Fach Wirtschaft erbrachten Modulprüfungen für die fachwissenschaftliche und fachdidaktischen Leistungen aus dem ungewichteten arithmetischen Mittel errechnen. Erbrachte Leistungen im freien Bereich zählen mit in den fachwissenschaftlichen Notenschnitt hinein.

Schritt 2: senden Sie uns eine E-Mail unter Angabe von

  • Matrikelnummer
  • Aktuelle Wohnadresse
  • Studiengang
  • Leistungen, die im freien Bereich eingebracht werden sollen

an die Fachberatung Wirtschaftswissenschaften lehramt@som.lmu.de

Schritt 3: Postalische Zustellung/Terminvereinbarung und Abholung/
Ihr beglaubigtes Transcript of Records bekommen Sie postalisch zugeschickt oder holen es nach terminlicher Vereinbarung bei mir im Raum 420 im VG in der Ludwigstraße 28 ab.

Hinweis Vorgriffsregelung:
Ein Antrag auf Zulassung zur Staatsexamensprüfung kann auch mit geringerer als der Gesamtpunktzahl an ECTS-Punkten gestellt werden. Beachten Sie hierfür bitte die Informationen auf der Webseite des MZLs.

  • Für die Examensvorbereitung empfehlen wir neben dem Besuch aller im Studienplan vorgesehenen Veranstaltungen vor allem das Bearbeiten alter Staatsexamensaufgaben als Orientierung für Inhalte und Themenstellung.
  • Alte Staatsexamensaufgaben sind mit LSF-Kennung auf der Webseite des MZLs zu finden. Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen für die erste Staatsprüfung sind in § 58 der LPO I (LAR) und § 84 der LPO I (LAG) geregelt.

Wir bieten für die Vorbereitung zur Staatsexamensprüfung einige Kurse an, die spezifisch durch die Bearbeitung alter Aufgaben auf dieses vorbereiten:

  • Examensvorbereitungskurs ABWL - zu finden im LSF, jedes Semester
  • Fortgeschrittene Buchhaltungstechnik - zu finden im LSF, jedes Semester
  • Examenskolloquium Recht für Lehramt Gymnasium - siehe Homepage Recht, Anmeldung per E-Mail!