Das Eignungsverfahren wird von einer vom Fakultätsrat der Fakultät für Betriebswirtschaft bestellten Auswahlkommission durchgeführt.
1. Fristgerechte und vollständige Bewerbung
Die Zulassung zum Eignungsverfahren setzt voraus, dass alle notwendigen Unterlagen fristgerecht vorliegen.
Die vollständige Bewerbung (inkl. Eingang der schriftlichen Bewerbung beim Student-Office) mit Nachweis der geforderten Zulassungsvoraussetzungen (siehe Punkt 4) muss bis zum 15.05. vorliegen.
Akzeptierte Bewerber/-innen werden zur Eingangsklausur eingeladen. Falls ein GMAT-Test vorliegt, ersetzt dieser die Eingangsklausur. Das Ergebnis des GMAT-Tests muss zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
Ausnahme: Bewerber/-innen, die ein Abschlusszeugnis oder Transcript of Records aus einem Erststudium im Fach Wirtschaftspädagogik II mit einer Durchschnittsnote von 1,0 oder besser vorgelegt haben, werden als "geeignet" eingestuft und direkt zum Auswahlgespräch zugelassen. Diese Regelung gilt nur für die Studienrichtung II.
2. Eingangsklausur
Die Eingangsklausur besteht insgesamt aus sechs Teilen, die im Multiple-Choice-Format (5-3-1 Regel) abgefragt werden.
- Forschungsmethoden (Ein Teil)
- HRE&M I (Ein Teil)
- HRE&M II (Ein Teil)
- HRE&M III (Ein Teil)
- Zwei aus sechs möglichen ABWLs (Risk Management, Unternehmensrechnung, Digitale Unternehmung, Competition and Strategy, People and Organization, International Management)
Die zugrunde liegende Literatur für den Wirtschaftspädagogik-Teil sowie allgemeine Informationen zum Ablauf des Tests entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt (PDF, 130 KB) (Stand 21.12.2022). Die zugrunde liegende Literatur für die zwei von Ihnen frei wählbaren ABWLs entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (PDF, 148 KB) (Stand: 20.01.2023) für die Mastereingangsprüfung für BWL. Der abgeprüfte ABWL-Teil für den Master Wirtschaftspädagogik ist identisch mit dem ABWL-Teil für den Master Betriebswirtschaftslehre.
Die diesjährige Eingangsklausur findet am 09. Juni 2023 statt.
3. Auswahlgespräch
Nach bestandener Eingangsklausur oder einem GMAT-Test (≥ 600 Punkte) werden die Bewerber/-innen zur Teilnahme an einem Auswahlgespräch eingeladen. Der genaue Termin des Gesprächs wird mindestens zwei Wochen vorher per E-Mail bekannt gegeben.
Wichtiger Hinweis: Wer zum festgesetzten Termin nicht erscheint, gilt als nicht geeignet. Gründe, die das nicht selbst zu vertretende Versäumnis rechtfertigen sollen, müssen bis zu Beginn des festgesetzten Termins bei der oder dem Vorsitzenden der Auswahlkommission schriftlich geltend und glaubhaft gemacht werden.
Die Zulassungsentscheidung zum Masterstudium sowie gegebenenfalls Informationen zur Immatrikulation werden im Anschluss schriftlich mitgeteilt.
Nur in Sinne der Eignungssatzung vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungen haben einen rechtlichen Anspruch, in das Prüfungsverfahren zur Aufnahme in den Masterstudiengang aufgenommen zu werden.
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik I (PDF, 36 KB)
in Verbindung mit der Änderungssatzung (PDF, 22 KB)
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik II (PDF, 36 KB)
in Verbindung mit der Änderungssatzung (PDF, 24 KB)