Das Learning Agreement

Die obligatorische Basis der Anrechnung ausländischer Studienleistungen, die während eines Auslandssemesters erbracht werden

Was ist ein Learning Agreement

Ein Learning Agreement (LA) ist ein zu Beginn des Auslandsaufenthalts abgeschlossener Vertrag, der festlegt, welche Kurse Sie im Ausland belegen und welche LMU Module durch diese Kurse ersetzt werden können. Das LA gibt damit den maximalen Rahmen für die Anrechnung der ausländischen Studienleistungen vor.

In Table A des LA werden die an der ausländischen Universität zu besuchenden Kurse eingetragen. In Table B sind diejenigen LMU-Module (keine konkreten Lehrveranstaltungen) einzutragen, für die die Leistungen an der LMU angerechnet werden können. Eine direkte Übereinstimmung mit Tabelle A ist dabei nicht erforderlich. Ein typisches Beispiel für Kurse, die zwar an der Gastuni belegt werden können (table A), aber nicht angerechnet werden können (table B) sind Sprachkurse, weil diese nicht im regulären BWL-Studienprogramm an der LMU enthalten sind. Das LA ist von allen Beteiligten (Studierende, Gastuniversität und Heimatuniversität) zu unterschreiben.

ERASMUS Teilnehmer sind verpflichtet ein LA in Form eines sogenannten OLA (Online Learning Agreement) zu erstellen und erhalten die entsprechenden Informationen rechtzeitig vom Erasmus-Team des International Office der LMU zugesandt. Auch alle anderen Outgoings müssen als Basis der Leistungsanrechnung ebenfalls ein LA erstellen. Sie verwenden dazu z. B. das hier zum Download zur Verfügung gestellte Blankoformular (DOC, 177 KB).

Ohne Learning Agreement kann die Anrechnung ausländischer Studienleistungen nicht garantiert werden.

Von der Kursplanung bis hin zur Anrechnung bei Auslandssemestern während des Studiums an der SOM

Um Ihr Kursprogramm für Ihr Auslandssemester planen zu können, benötigen Sie Informationen über das Kursprogramm an Ihrer Gastuniversität, welches Sie während Ihres Auslandssemesters belegen können. Ohne Kenntnis der Kurse incl. Beschreibung der Kursinhalte kann ein LA nicht sinnvoll erstellt werden.

Grundlegende Informationen, was bei der Kurswahl zu beachten ist, um eine Anrechnung an der LMU zu ermöglichen, erhalten Sie in einer Informationsveranstaltung, zu der wir Sie nach Annahme Ihres Auslands-Platzes an einer unserer Partneruniversitäten einladen, sowie in den Studienempfehlungen zum Auslandsstudium im Bachelor (PDF, 319 KB) bzw. Master (PDF, 333 KB).

Sie erhalten zudem Auszüge aus der Datenbank der bereits früher von unseren Partnerunis angerechneten Leistungen, um Ihnen die Orientierung zu erleichtern. Kurse, die bereits angerechnet wurden, werden in aller Regel wieder angerechnet.

Wenn es um die Anrechnungsmöglichkeiten einzelner „neuer“, noch nie geprüfter Kurse geht, dann benötigen wir für die Überprüfung bitte eine mail mit der Aufstellung Ihres geplanten Kursprogramms, die in etwa wie folgt aussieht:
- Kurs xyz an der Gastuni (link zum Syllabus oder Syllabus im Anhang), LMU Modul (nicht konkrete Lehrveranstaltung), für das der ausländische Kurs angerechnet werden soll
- Kurs abc an der Gastuni …
usw.
Die Modulbezeichnungen finden Sie z.B. in den "Wegweisern" des ISC.
Diese Liste senden Sie an an das IRC.

Die Kurse werden dann auf ihre Anrechnungsmöglichkeit hin geprüft. Aus Kapazitätsgründen können pro Kandidatin bzw. Kandidat und Auslandssemester leider nicht unbegrenzt Kurse vorab auf die mögliche Anrechnung hin geprüft werden. Planen Sie Ihr Programm daher bitte sorgfältig.

Erst wenn endgültig feststeht, welche Kurse Sie tatsächlich besuchen werden, und die Anrechnungsmöglichkeiten abgeklärt sind, füllen Sie Table A und B des LA aus und erstellen so Ihr LA. Bei OLAs erfolgt die Einholung der nötigen Unterschriften systemgestützt. Bei allen anderen LAs müssen die nötigen Unterschriften sukzessive per Mail eingeholt werden.

Es bringt keinerlei Vorteile, ein LA möglichst früh ausfertigen zu wollen. Erfahrungsgemäß ist es am besten, dieses erst dann fertig zu machen, wenn der Kursbetrieb an der Gastuniversität ca. 1-2 Wochen stabil läuft. So können aufwändige Änderungen am LA vermieden werden. Letztlich hat das LA spätestens 4-6 Wochen nach Vorlesungsbeginn an der Gastuniversität vorzuliegen.

Sollten dennoch aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, Änderungen notwendig werden, müssen Sie den Changes-Teil des LA verwenden. Sprechen Sie die Änderung bitte unbedingt mit dem IRC ab, bevor Sie den Changes-Teil formell ausfertigen.

Für die Durchführung der Anrechnung wird das offizielle Zeugnis Ihrer Gastuniversität benötigt. Das offizielle Zeugnis/transcript wird von Ihrer Gastuniversität entweder direkt an Sie oder auch an uns gesendet. Wir benachrichtigen Sie per Mail, sobald wir ein Zeugnis für Sie erhalten haben. Falls Sie Ihr transcript lediglich elektronisch erhalten, stellen Sie bitte sicher, dass wir die Authentizität überprüfen können (z. B. Versand durch die Gastuni direkt oder cc an das IRC).

Wenn das offizielle Zeugnis vorliegt, senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Anrechnung (XLSX, 16 KB) als xls-Datei an das IRC. Zusammen mit Ihrem Antrag schicken Sie bitte die Bestätigung über die statistische Erfassung des Auslandsaufenthalts in LSF. Dazu steht in LSF die Funktion "Auslandsaufenthalte" zur Verfügung. Die Leistungsanrechnung wird dann Zug um Zug per Mail abgewickelt. Ihre Unterschrift ist erst im letzten Prozesschritt erforderlich. Bitte verwenden Sie ausschließlich Ihre Campus-Mailadresse.

Sie müssen nicht alle Kurse, die in table A des LA enthalten sind, anrechnen lassen. Die Entscheidung, welche Kurse Sie anrechnen lassen möchten, muss spätestens bei der Durchführung der Anrechnung gefällt werden.

Im Ergebnis erhalten Sie eine Anrechnungsbestätigung und die Leistungen werden auf Ihr Leistungspunktekonto gebucht. Die Anrechnungsbestätigung dient gleichzeitig als Nachweis über die Anrechnung der Auslandskurse im Rahmen von ERASMUS.

Die Anrechnung der Leistungen muss in dem auf das Auslandssemester, in dem die Leistung erbracht wurde, folgenden Semester beantragt werden. Eine spätere Anrechnung von Auslandsleistungen ist prüfungsrechtlich ausgeschlossen.

Anrechnung von Leistungen im ersten Fachsemester an der LMU

Grundsätzlich ist eine Anrechnung von solchen ausländischen Studienleistungen, die bereits vor Aufnahme des Bachelor- oder Masterstudiums an der LMU in einem äquivalenten Studiengang im Ausland erbracht wurden, möglich. Die tatsächliche Anrechnung kann aber immer erst dann erfolgen, wenn Sie sich erfolgreich auf einen Studienplatz beworben und Ihr Studium an der LMU aufgenommen haben. Die formale Anrechnung muss dann im Laufe Ihres ersten Semesters im BWL Bachelor oder Master an der LMU erfolgen. Eine spätere Anrechnung von solchen Leistungen, die Sie vor Aufnahme des BWL-Studiums an der LMU erbracht haben, ist nicht möglich!

Vorgehensweise zur Beantragung der Anrechnung

Einzureichen sind

  • Ausgefüllter Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen, die vor Aufnahme des Studiums an der LMU erbracht wurden: Antragsformular (XLSX, 17 KB) (bitte im xls-Format einreichen). Die Bearbeitung erfolgt sukzessive per mail. Ihre Unterschrift ist erst am Ende des Prozesses erforderlich.
  • Zeugnis/Transcript in beglaubigter Kopie
  • Aussagefähige Kursbeschreibungen und Gliederungen (Inhalte und Umfang des Kurses, Prüfungsmodalitäten etc.). Im Fall von Kursbeschreibungen, die nicht auf deutsch, englisch oder französisch vorliegen, fertigen Sie bitte zusätzlich selbst eine Übersetzung an.

Das Programm des LMU Bachelor bzw. des LMU Master zu Ihrer Orientierung finden Sie auf den Seiten des ISC.

Ihre Unterlagen senden Sie bitte unter Verwendung Ihrer @campus.lmu.de-Email-Adresse an stenke@lmu.de

Falls Sie Ihren Antrag vor der Einreichung besprechen wollen, können Sie gerne während der Sprechzeit vorbei kommen.