Leistungsanrechnungen aus dem Ausland und das Learning Agreement
Die obligatorische Basis der Anrechnung ausländischer Studienleistungen, die während eines Auslandssemesters erbracht werden
Die obligatorische Basis der Anrechnung ausländischer Studienleistungen, die während eines Auslandssemesters erbracht werden
Eine inhaltliche Integration des Auslandsstudiums in das Münchner Bachelor- und Masterstudium erfolgt über die Möglichkeit der Leistungsanerkennung. Während des Auslandssemesters in einem Bachelor- oder Masterstudiengang erworbene Leistungspunkte können als Leistungspunkte für den LMU-Bachelor bzw. Master anerkannt werden. Formal erfolgt dies über sogenannte Learning Agreements (LA).
Ein LA ist ein zu Beginn des Auslandsaufenthalts abgeschlossener Vertrag, der festlegt, welche Kurse Sie im Ausland belegen und welche LMU Module durch diese Kurse ersetzt werden können. Das LA gibt damit den maximalen Rahmen für die Anrechnung der ausländischen Studienleistungen vor.
In Table A des LA werden die an der ausländischen Universität zu besuchenden Kurse eingetragen. In Table B sind diejenigen LMU-Module (keine konkreten Lehrveranstaltungen) einzutragen, für die die Leistungen an der LMU angerechnet werden können. Eine direkte Übereinstimmung mit Tabelle A ist dabei nicht erforderlich. Ein typisches Beispiel für Kurse, die zwar an der Gastuni belegt werden können (Table A), aber nicht angerechnet werden können (Table B) sind Sprachkurse, weil diese nicht im regulären BWL-Studienprogramm an der LMU enthalten sind. Das LA ist von allen Beteiligten (Studierende, Gastuniversität und Heimatuniversität) zu unterschreiben.
ERASMUS Teilnehmer sind verpflichtet ein LA in Form eines sogenannten OLA (Online Learning Agreement) zu erstellen und erhalten die entsprechenden Informationen rechtzeitig vom Erasmus-Team des International Office der LMU zugesandt. Auch alle anderen Outgoings (Freemover oder Austauschplatz über das International Office) müssen als Basis der Leistungsanrechnung ebenfalls ein LA erstellen. Sie verwenden dazu z.B. das hier zum Download zur Verfügung gestellte Blankoformular (DOC, 177 KB).
Ohne Learning Agreement kann die Anrechnung ausländischer Studienleistungen nicht garantiert werden.
Um Ihr Kursprogramm für Ihr Auslandssemester planen zu können, benötigen Sie Informationen über das Kursprogramm an Ihrer Gastuniversität, welches Sie während Ihres Auslandssemesters belegen können. Ohne Kenntnis der Kurse inklusive Beschreibung der Kursinhalte kann ein LA nicht sinnvoll erstellt werden.
Grundlegende Informationen, was bei der Kurswahl zu beachten ist, um eine Anrechnung an der LMU zu ermöglichen, erhalten Sie in einer Informationsveranstaltung, zu der wir Sie nach Annahme Ihres Auslands-Platzes an einer unserer Partneruniversitäten einladen.
Sie erhalten zudem Auszüge aus der Datenbank der bereits früher von unseren Partnerunis angerechneten Leistungen, um Ihnen die Orientierung zu erleichtern. Kurse, die bereits angerechnet wurden, werden in aller Regel wieder angerechnet, sofern sie innerhalb der gleichen Prüfungsordnung angerechnet werden sollen.
Bitte beachten Sie außerdem Folgendes:
Erst wenn endgültig feststeht, welche Kurse Sie tatsächlich besuchen werden, und die Anrechnungsmöglichkeiten abgeklärt sind, füllen Sie Table A und B des LA aus und erstellen so Ihr LA. Bei OLAs erfolgt die Einholung der nötigen Unterschriften systemgestützt. Bei allen anderen LAs müssen die nötigen Unterschriften sukzessive per E-Mail eingeholt werden.
Es bringt keinerlei Vorteile, ein LA möglichst früh ausfertigen zu wollen. Erfahrungsgemäß ist es am besten, dieses erst dann zu finalisieren, wenn der Kursbetrieb an der Gastuniversität ca. 1 - 2 Wochen stabil läuft. So können aufwändige Änderungen am LA vermieden werden. Letztlich hat das LA spätestens 4 - 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn an der Gastuniversität vorzuliegen.
Sollten dennoch aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, Änderungen notwendig werden, müssen Sie den Changes-Teil des LA verwenden. Sprechen Sie die Änderung bitte unbedingt mit dem IRC ab, bevor Sie den Changes-Teil formell ausfertigen.
Für die Durchführung der Anrechnung wird das offizielle Zeugnis Ihrer Gastuniversität benötigt. Das offizielle Zeugnis/Transcript wird von Ihrer Gastuniversität entweder direkt an Sie oder auch an uns gesendet. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, sobald wir ein Zeugnis für Sie erhalten haben. Falls Sie Ihr Transcript lediglich elektronisch erhalten, stellen Sie bitte sicher, dass wir die Authentizität überprüfen können (z.B. Versand durch die Gastuni direkt oder cc an das IRC).
Sie müssen nicht alle Kurse, die in Table A des Learning Agreements enthalten sind, anrechnen lassen. Die Entscheidung, welche Kurse Sie anrechnen lassen möchten, muss spätestens bei der Durchführung der Anrechnung gefällt werden.
Bitte stellen Sie den Antrag erst, sobald Sie alle Noten erhalten haben und Ihnen alle Unterlagen vorliegen und senden Sie uns diesen ausschließlich von Ihrer Campus-E-Mail-Adresse zu.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen per E-Mail ein:
Die Leistungsanrechnung wird dann Zug um Zug per E-Mail abgewickelt. Ihre Unterschrift ist erst im letzten Prozesschritt erforderlich.
Im Ergebnis erhalten Sie eine Anrechnungsbestätigung und die Leistungen werden auf Ihr Leistungspunktekonto gebucht. Die Anrechnungsbestätigung dient gleichzeitig als Nachweis über die Anrechnung der Auslandskurse im Rahmen von Erasmus+.
Die Anrechnung der Leistungen muss in dem auf das Auslandssemester, in dem die Leistung erbracht wurde, folgenden Semester beantragt werden. Eine spätere Anrechnung von Auslandsleistungen ist prüfungsrechtlich ausgeschlossen.
Sollten Sie sich Leistungen nach Ihrem Auslandssemester anrechnen lassen wollen, gehen Sie bitte wie weiter oben unter dem Punkt "Nach dem Aufenthalt - Durchführung der Anrechnung vor".
Grundsätzlich ist eine Anrechnung von solchen ausländischen Studienleistungen, die bereits vor Aufnahme des Bachelor- oder Masterstudiums an der LMU in einem äquivalenten Studiengang im Ausland erbracht wurden, möglich. Die tatsächliche Anrechnung kann aber immer erst dann erfolgen, wenn Sie sich erfolgreich auf einen Studienplatz beworben und Ihr Studium an der LMU aufgenommen haben. Die formale Anrechnung muss dann im Laufe Ihres ersten Semesters im BWL Bachelor oder Master an der LMU erfolgen. Eine spätere Anrechnung von solchen Leistungen, die Sie vor Aufnahme des BWL-Studiums an der LMU erbracht haben, ist nicht möglich!
Vorgehensweise zur Beantragung der Anrechnung für das erste Fachsemester
Einzureichen sind
Das Programm des LMU Bachelor bzw. des LMU Master zu Ihrer Orientierung finden Sie auf den Seiten des ISC.
Ihre Unterlagen senden Sie bitte unter Verwendung Ihrer @campus.lmu.de-Email-Adresse an irc@som.lmu.de
Falls Sie Ihren Antrag vor der Einreichung besprechen wollen, können Sie gerne während der Sprechzeit vorbei kommen.