Allgemeine Fragen rund um die Organisation eines Auslandssemesters
Das Problem ist in der Regel nicht, dass es zu wenig Infos zu dem Thema gibt, sondern im Gegenteil fast zu viele, was am Anfang verwirrend sein kann. Aber keine Sorge – so schwer ist es gar nicht. Wenn Sie diese FAQ lesen, haben Sie schon mal die Webseiten mit den relevanten Informationen für BWLer und Wipäds gefunden!
Ganz wichtig ist, dass Sie die verschiedenen Wege ins Ausland auseinander halten, weil je nach Organisation des Auslandsaufenthalts unterschiedliche Ansprechpartner/Bewerbungsformalitäten/Fristen gelten können. Wenn wir von selbstorganisierten Aufenthalten absehen bleiben die Partnerunis der Fakultät und solche Partnerunis auf LMU-Ebene, an denen die Plätze fakultätsübergreifend auch an BWL’er vergeben werden.
An der Fakultät gibt es europäische Partnerunis (dahinter steht i.d.R. automatisch „Erasmus“) und außereuropäische Partnerunis (dahinter steht automatisch ein Vertragstyp, der als „LMU-Exchange“ bezeichnet wird). Ihr Ansprechpartner ist hier das IRC (unser International Office auf Fakultätsebene). Relevant für die Bewerbung auf Partnerunis der Fakultät sind ausschließlich die Infos auf den IRC-Webseiten.
Fakultätsübergreifende Erasmus-Austausche gibt es im Prinzip nicht, aber es gibt fakultätsübergreifend weitere außereuropäische Plätze. Einige davon kommen auch für BWL-Studierende in Frage. Ansprechpartner für eine Bewerbung auf solche Plätze ist das „große“ International Office auf Uniebene und relevant sind ausschließlich die von den Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung gestellten Infos zur Bewerbung.
Aber sicher! Wir bitten nur, die "Doppelbewerbung" in den Bewerbungen jeweils offen anzugeben und eine Gesamtliste Ihrer Prioritäten beizulegen. Nur dann können wir erkennen, wo Ihre Overall-Prioritäten wirklich liegen und dies so weit möglich bei der Vergabe der Plätze berücksichtigen. Im Endeffekt erhält jede(r) nur einen Studienplatz und das sollte der bestmögliche sein.
Nein, wenn es Fakultätsplätze gibt, stehen nicht zusätzlich fakultätsübergreifende Plätze zur Verfügung.
In der Regel beginnt ein Auslandsstudium im Herbst (Wintersemester), so dass unter Berücksichtigung der weltweit unterschiedlichen Einteilung von Studienjahren in Semester, des LMU-Studienverlaufs und der Bewerbungsfristen das 5. Fachsemester im Bachelor und das 3. Fachsemester im Master ideal für ein Auslandsstudium geeignet ist. Der zeitliche Vorlauf für die Organisation eines Auslandssemesters beträgt ca. 6 - 12 Monate.
- Entscheidung für ein Auslandsstudium und rechtzeitig um relevanten Sprachnachweis kümmern
- WS 24/25: Entscheidung über die angestrebte(n) Gasthochschule(n)
- Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen
- Januar 25: Einreichen der Bewerbung
- März 25: Zusage ☺
- Frühjahr/Sommer 25: Nominierung an der Partneruni, sowie Einreichung der Bewerbungsunterlagen seitens der Studierenden
- Sommer 25: Wahl der Kurse für das Auslandssemester und Evaluation der
gewählten Kurse - Herbst 25: Start Auslandsstudium
- Nach Rückkehr: Leistungsanrechnung
Grundsätzlich ja. Allerdings sind die Semesterzeiten weltweit so unterschiedlich, dass es schwierig ist, etwas zu finden, was unserem SoSe entspricht! Die Organisation eines Auslandsstudiums im Herbst/Winter ist in der Regel einfacher. Deswegen gibt es an der Fakultät auch nur einen Bewerbungstermin pro Jahr für die Austauschplätze.
Grundsätzlich ja. Allerdings wird die Leistungsanrechnung (und damit ein integrativer Auslandsaufenthalt) umso schwieriger, je weiter fortgeschritten Sie im Studium bereits sind. Aus diesem Grund können solche Bewerbungen bei der Vergabe der Austauschplätze der Fakultät auch bestenfalls nachrangig berücksichtigt werden.
Darauf gibt es leider keine allgemeingültige Antwort. Ob eine Universität solche Bewerbungen überhaupt akzeptiert, wie sich das Prozedere ggf. gestaltet und mit welchen Studiengebühren Sie rechnen müssen, entnehmen Sie bitte den Webseiten der jeweiligen Universität.
Nein, das ist nicht möglich. Das Seminar soll Sie auf die Anfertigung der Bachelorarbeit an der LMU Munich School of Management vorbereiten. Das kann eine Veranstaltung an einer anderen Uni nicht leisten.
Eine Beurlaubung ist lediglich eine Möglichkeit, aber keinesfalls Pflicht. Bedenken Sie, dass Sie bei einer Beurlaubung außer Wiederholungsprüfungen keine Leistungen an der LMU erbringen dürfen. Das wiederum kann aber vor dem Hintergrund der verschobenen Semesterzeiten durchaus sinnvoll sein. Die Beurlaubung kann ggf. bei der Studierendenkanzlei beantragt werden. Fristen und Vorgehensweise entnehmen Sie bitte den Informationen der Studierendenkanzlei der LMU.
Grundsätzlich ja, ob es im Einzelfall klappt, hängt aber von vielen unterschiedlichen Einflussfaktoren ab - eine pauschale Antwort ist da also nicht möglich.
Die Bachelor- bzw. Masterarbeit muss an der LMU vergeben, betreut und benotet werden. Wo Sie sich physisch aufhalten ist lt. Prüfungsordnung nicht relevant, muss aber ggf. natürlich mit dem betreuenden Lehrstuhl abgesprochen sein.
Spezifische Fragen zur Bewerbung auf die Austauschplätze der Fakultät
Akademische Leistungen (Noten und erzielte Credits) und Letter of Motivation.
Nein, ein Gutachten wird lediglich bei Bewerbungen auf fächerübergreifende Austauschplätze beim International Office der Universität benötigt.
Normalerweise dauert die Bearbeitung der Bewerbungen ca. 8 Wochen. Die Ergebnisse des Auswahlprozesses werden per E-Mail kommuniziert.
Wenn Sie grundsätzlich für einen Austauschplatz der Fakultät in Frage kommen, erhalten Sie in dieser Situation erfahrungsgemäß ein Restplatzangebot (Plätze, die in der regulären Vergaberunde nicht nachgefragt wurden). Wenn für Sie dann keiner der Restplätze in Frage kommt, dann können wir Ihnen leider keine Austauschsemester an einer unserer Partnerunis ermöglichen.
Wir können verstehen, dass Ihnen solche Fragen durch den Kopf gehen, müssen aber auch um Verständnis bitten, dass wir hierzu keine Prognosen abgeben können. Die Verteilung der Nachfrage nach den Plätzen ist nicht konstant. In aller Regel werden Plätze an sehr bekannten, renommierten Unis stärker nachgefragt, als solche an eher unbekannteren; englischsprachige Plätze mehr, als die in anderen Sprachräumen und große Städte in attraktiven Regionen mehr als kleinere, unbekanntere Orte. Wenn Sie dies bedenken, dann haben Sie schon einen guten Anhaltspunkt, wo sich die Nachfrage i.d.R. am stärksten ballt.
Grundsätzlich ja, Sie müssen aber davon ausgehen, dass Ihre Bewerbung dann leider nur nachrangig berücksichtigt werden kann.
Das ist leider nicht möglich, zur Fristwahrung reicht aber eine einfache Kopie/Screenshot des (unofficial) Scores.
Für die Bewerbung auf die Austauschplätze ist so ein "alter" Sprachtest (z.B. TOEFL, IELTS) zunächst auf jeden Fall völlig okay. Im schlimmsten Fall (kommt selten vor) akzeptiert Ihre spätere Gastuni diesen Sprachtest nicht mehr, dann hätten Sie aber genügend Zeit einen neuen Test zu absolvieren.
Für die Bewerbung auf die Austauschplätze ist das zunächst auf jeden Fall völlig okay. Im schlimmsten Fall (kommt selten vor) akzeptiert Ihre spätere Gastuni kein CAE (CPE), dann hätten Sie aber genügend Zeit noch einen IELTS oder TOEFL zu absolvieren.
Nein, bitte machen Sie den TOEFL iBT.
Nicht unbedingt - falls Sie Kurse nur in einer der beiden Sprachen belegen möchten, reicht ein Sprachnachweis. Falls Sie beide Sprachen sprechen, ist es aber natürlich schön, wenn das auch aus Ihrer Bewerbung hervorgeht.