Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Fragen rund um die Organisation eines Auslandssemesters

Q: Ich möchte ins Ausland und weiß nicht so recht, wo ich anfangen soll, mich zu informieren. Welche Informationen sind für mich in der Planungsphase in erster Linie relevant?

A: Das Problem ist in der Regel nicht, dass es zu wenig Infos zu dem Thema gibt, sondern im Gegenteil fast zu viele, was am Anfang verwirrend sein kann. Aber keine Sorge – so schwer ist es gar nicht. Wenn Sie diese FAQ lesen, haben Sie schon mal die Webseiten mit den relevanten Informationen für BWLer und Wipäds gefunden!

Ganz wichtig ist, dass Sie die verschiedenen Wege ins Ausland auseinander halten, weil je nach Organisation des Auslandsaufenthalts unterschiedliche Ansprechpartner/Bewerbungsformalitäten/Fristen gelten können. Wenn wir von selbstorganisierten Aufenthalten absehen bleiben die Partnerunis der Fakultät und solche Partnerunis auf LMU-Ebene, an denen die Plätze fakultätsübergreifend auch an BWL’er vergeben werden.

An der Fakultät gibt es europäische Partnerunis (dahinter steht i. d. R. automatisch „Erasmus“) und außereuropäische Partnerunis (dahinter steht automatisch ein Vertragstyp, der als „LMU-Exchange“ bezeichnet wird). Ihr Ansprechpartner ist hier das IRC (unser International Office auf Fakultätsebene). Relevant für die Bewerbung auf Partnerunis der Fakultät sind ausschließlich die Infos auf den IRC-Webseiten.

Fakultätsübergreifende Erasmus-Austausche gibt es im Prinzip nicht, aber es gibt fakultätsübergreifend weitere außereuropäische Plätze. Einige davon kommen auch für BWL-Studierende in Frage. Ansprechpartner für eine Bewerbung auf solche Plätze ist das „große“ Int. Office auf Uniebene und relevant sind ausschließlich die von den Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung gestellten Infos zur Bewerbung.

Q: Kann ich mich parallel zu einer Bewerbung am IRC auch noch beim International Office der LMU auf fakultätsübergreifende Plätze oder privat an ganz anderen Unis bewerben?

A: Aber sicher! Wir bitten nur, die "Doppelbewerbung" in den Bewerbungen jeweils offen anzugeben und eine Gesamtliste Ihrer Prioritäten beizulegen. Nur dann können wir erkennen, wo Ihre Overall-Prioritäten wirklich liegen und dies so weit möglich bei der Vergabe der Plätze berücksichtigen. Im Endeffekt erhält jede(r) nur einen Studienplatz und das sollte der bestmögliche sein.

Q: Kann ich mich auch dann zusätzlich beim International Office der LMU auf fakultätsübergreifende Plätze bewerben, wenn es einen Fakultätsaustausch mit der entsprechenden Uni gibt?

A: Nein, wenn es Fakultätsplätze gibt, stehen nicht zusätzlich fakultätsübergreifende Plätze zur Verfügung.

Q: Kann ich auch im Sommersemester ins Ausland?

A: Grundsätzlich ja. Allerdings sind die Semesterzeiten weltweit so unterschiedlich, dass es schwierig ist, etwas zu finden, was unserem SoSe entspricht! Die Organisation eines Auslandsstudiums im Herbst/Winter ist in der Regel einfacher. Deswegen gibt es an der Fakultät auch nur einen Bewerbungstermin pro Jahr für die Austauschplätze.

Q: Kann ich auch im 7. Semester des Bachelors bzw. im 5. Semester des Masters ins Ausland?

A: Grundsätzlich ja. Allerdings wird die Leistungsanrechnung (und damit ein integrativer Auslandsaufenthalt) umso schwieriger, je weiter fortgeschritten Sie im Studium bereits sind. Aus diesem Grund können solche Bewerbungen bei der Vergabe der Austauschplätze der Fakultät auch bestenfalls nachrangig berücksichtigt werden.

Q: Wann und mit welchen Unterlagen muss ich mich bewerben, wenn ich mir ein Auslandssemester privat organisieren möchte?

A: Darauf gibt es leider keine allgemeingültige Antwort. Ob eine Universität solche Bewerbungen überhaupt akzeptiert, wie sich das Procedere ggf. gestaltet und mit welchen Studiengebühren Sie rechnen müssen, entnehmen Sie bitte den Webseiten der jeweiligen Universität.

Q: Wann muss ich mich für ein Auslandssemester beurlauben lassen?

A: Eine Beurlaubung ist lediglich eine Möglichkeit, aber keinesfalls Pflicht. Bedenken Sie, dass Sie bei einer Beurlaubung außer Wiederholungsprüfungen keine Leistungen an der LMU erbringen dürfen. Das wiederum kann aber vor dem Hintergrund der verschobenen Semesterzeiten durchaus sinnvoll sein. Die Beurlaubung kann ggf. bei der Studierendenkanzlei beantragt werden. Fristen und Vorgehensweise entnehmen Sie bitte den Informationen der Studierendenkanzlei der LMU.

Q: Kann ich auch mit einem Auslandssemester mein Bachelorstudium in drei Jahren beenden?

A: Grundsätzlich ja, ob es im Einzelfall klappt, hängt aber von vielen unterschiedlichen Einflussfaktoren ab - eine pauschale Antwort ist da also nicht möglich. Einen Weg, wie es funktionieren kann, finden Sie in den Studienempfehlungen (PDF, 319 KB).

Q: Kann ich das Pflichtseminar im Bachelor aus dem Ausland anrechnen lassen?

A: Nein, das ist nicht möglich. Das Seminar soll Sie auf die Anfertigung der Bachelorarbeit an der LMU Munich School of Management vorbereiten. Das kann eine Veranstaltung an einer anderen Uni nicht leisten.

Q: Kann ich die Bachelor- bzw. Masterarbeit im Ausland anfertigen?

A: Die Bachelor- bzw. Masterarbeit muss an der LMU vergeben, betreut und benotet werden. Wo Sie sich physisch aufhalten ist lt. PO nicht relevant, muss aber ggf. natürlich mit dem betreuenden Lehrstuhl abgesprochen sein.

Spezifische Fragen zur Bewerbung auf die Austauschplätze der Fakultät

Q: Auf Basis welcher Kriterien wird die Auswahl für die Austauschplätze der Fakultät getroffen?

A: Akademische Leistungen (Noten und erzielte credits) und letter of motivation.

Q: Benötige ich für die Bewerbung auf die Austauschplätze der Fakultät ein Gutachten?

A: Nein, ein Gutachten wird lediglich bei Bewerbungen auf fächerübergreifende Austauschplätze beim International Office der Universität benötigt.

Q: Wie und wann erfahre ich, ob ich für einen Austauschplatz angenommen wurde?

A: Normalerweise dauert die Bearbeitung der Bewerbungen ca. 8 Wochen. Die Ergebnisse des Auswahlprozesses werden per E-mail kommuniziert.

Q: Was passiert, wenn ich an keiner meiner 4 Prioritäten einen Platz erhalte?

A: Wenn Sie grundsätzlich für einen Austauschplatz der Fakultät in Frage kommen, erhalten Sie in dieser Situation erfahrungsgemäß ein Restplatzangebot (Plätze, die in der regulären Vergaberunde nicht nachgefragt wurden). Wenn für Sie dann keiner der Restplätze in Frage kommt, dann können wir Ihnen leider keine Austauschsemester an einer unserer Partnerunis ermöglichen.

Q: Wie hoch ist die Nachfrage nach Plätzen an der Uni xyz bzw. an welchen Unis habe ich mit meinen Noten eine Chance?

A:
Ich kann natürlich verstehen, dass Ihnen solche Fragen durch den Kopf gehen, ich muss aber auch um Verständnis bitten, dass ich dazu keine Prognosen abgeben kann. Die Verteilung der Nachfrage nach den Plätzen ist ja nicht konstant. In aller Regel werden aber natürlich Plätze an sehr bekannten, renommierten Unis stärker nachgefragt, als solche an eher unbekannteren; englischsprachige Plätze mehr, als die in anderen Sprachräumen und große Städte in attraktiven Regionen mehr als kleinere, unbekanntere Orte. Wenn Sie dies bedenken, dann haben Sie schon einen guten Anhaltspunkt, wo sich die Nachfrage i.d.R. am stärksten ballt.

Q: Ich habe während der ersten beiden Bachelorsemester keine 45 ECTS erzielt, kann ich mich trotzdem bei der Fakultät bewerben?

A: Grundsätzlich ja, Sie müssen aber davon ausgehen, dass Ihre Bewerbung dann leider nur nachrangig berücksichtigt werden kann.

Q: Kann ich den Sprachnachweis nachreichen?

A: Das ist leider nicht möglich, zur Fristwahrung reicht aber eine einfache Kopie/screenprint des (unofficial) scores.

Q: Ich habe einen alten TOEFL, der offiziell bereits abgelaufen ist. Kann ich diesen für das Auslandssemester noch verwenden?

A: Für die Bewerbung auf die Austauschplätze ist so ein "alter" TOEFL zunächst auf jeden Fall völlig okay. Im schlimmsten Fall (kommt selten vor) akzeptiert Ihre spätere Gastuni diesen TOEFL nicht mehr, dann hätten Sie aber genügend Zeit einen neuen Test zu absolvieren.

Q: Ich habe ein CAE (oder CPE). Kann ich diesen Sprachnachweis für die Bewerbung auf das Auslandssemester verwenden?

A: Für die Bewerbung auf die Austauschplätze ist das zunächst auf jeden Fall völlig okay. Im schlimmsten Fall (kommt selten vor) akzeptiert Ihre spätere Gastuni kein CAE (CPE), dann hätten Sie aber genügend Zeit noch einen IELTS oder TOEFL zu absolvieren.

Q: Wird der TOEFL essentials als Sprachnachweis anerkannt?

A: Nein, bitte machen Sie den TOEFL iBT.

Q: Wenn bei einer Universität zwei Unterrichtsssprachen angegeben sind, benötige ich dann Nachweise in beiden Sprachen?

A: Nicht unbedingt - falls Sie Kurse nur in einer der beiden Sprachen belegen möchten, reicht ein Sprachnachweis. Falls Sie beide Sprachen sprechen, ist es aber natürlich schön, wenn das auch aus Ihrer Bewerbung hervorgeht.