WICHTIGE HINWEISE
Die Anerkennungsregeln gelten AUSSCHLIESSLICH für folgende Nebenfach-Studiengänge: Betriebswirtschaftslehre 30 ECTS, Wirtschaftswissenschaften 60 ECTS und Insurance and Risk Management 30 ECTS
Fristen für Anrechnung von Studienleistungen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann keine Anrechnung erfolgen.
- Leistung wurde erbracht vor Immatrikulation in dem jeweiligen Nebenfach (z.B. bei Hochschulwechsel), dann ist der Antrag bis spätestens Ende des 1. Semesters nach Einschreibung an der LMU zu stellen.
- Leistung wurde erbracht nach Immatrikulation in dem jeweiligen Nebenfach (z.B. bei Auslandsstudium oder Doppelstudium), dann ist der Antrag bis spätestens am Ende des 1. Semesters nach Erwerb der ECTS-Punkte zu stellen
Die Prüfung auf Anrechenbarkeit und die Zustellung des Anrechnungsbescheides ist ein mehrschichtiges Verfahren und kann bis zu 4 Monaten dauern. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um die vollständige Übersendung der geforderten Unterlagen.
VORGEHEN
A: Melden Sie sich bei der Nebenfachberatung über dieses Kontaktformular und geben Sie dort folgende Parameter an:
- Sind sie bereits immatrikuliert an der LMU?
- Wenn ja, in welchem Fachsemester sind Sie aktuell mit welchen Hauptfach und welchem Nebenfach?
- Welchen Nebenfachstudiengang studieren Sie oder wollen/werden Sie studieren?
- Welche Leistungen von welcher Hochschule/Universität sollen eingebracht werden?
B: Sind diese Informationen vollständig, werden Sie in den meisten Fällen direkt aufgefordert ein Zeugnis/Transkript Ihrer erbrachten Leistungen, die anerkannt werden sollen, per Mail uns zukommen zu lassen.
C: Nach Erhalt dieses Transkripts, prüfen wir intern im ersten Schritt die Modulgleichheit ab, d.h. ob und welche Anrechnungsmöglichkeiten vermutlich bestehen könnten/werden.
D: Nach dieser ersten Modulabgleichsprüfung, bekommen Sie von uns eine unverbindliche Rückmeldung, welche Leistungen vermutlich anerkannt werden.
E: Im nächsten Schritt erfolgt die eigentlichen Kompetenzgleichheitsprüfung. Dazu schicken Sie uns bitte Syllabus, Inhaltsverzeichnis, Modulhandbuch sowie Literaturverzeichnis der anzurechnenden Veranstaltungen zu (auch digital möglich). Diese Unterlagen werden an die verantwortlichen Lehrpersonen (meist Professoren) der entsprechenden Veranstaltungen an der LMU weitergeleitet. Diese prüft, ob die von Ihnen eingereichten Unterlagen den erworbenen Kompetenezen der entsprechenden LMU-Lehrveranstaltung entsprechen. Ist dies der Fall, bekommen Sie nun verbindliche Rückmeldung, dass Ihre Leistung anerkannt werden kann.
F: Zur Anrechnung kommen Sie nun im nächsten Schritt persönlich in die Nebenfachsprechstunde mit dem ausgefüllten Anrechnungsformular (PDF, 152 KB) den orginalen Dokumenten, oder beglaubigten Kopien, die Ihre Leistungen bestätigen (d.h. z.B. Zeugnis).
G: Im letzten Schritt werden die von Ihnen unterzeichneten Anrechnungsformular von uns an das ISC übergeben, die dann den Anrechnungsbescheid ausstellen und die Leistung/Note eintragen.