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Klausureinsicht | Rechnungswesen SoSe 2024

19.08.2024

Informationen zur Einsicht für die Klausuren "Einführung in das Rechnungswesen", "Technik des Betrieblichen Rechnungswesens", "Internes und Externes Rechnungswesen" sowie "ABWL1 - TbR-Teil".

Liebe Studierende,

die Klausureinsicht findet am Mittwoch, den 25. September 2024, zu ausgewählten Zeitfenstern ab 9:00 Uhr im Raum 416 (Ludwigstraße 28 RG, 80539 München) statt. Sie findet gesammelt für die folgenden Klausuren statt:
- Einführung in das Rechnungswesen (GOP)
- Technik des Betrieblichen Rechnungswesens
- Internes und Externes Rechnungswesen
- ABWL1 (nur der TbR-Teil).

Für die Teilnahme an der Klausureinsicht ist eine Anmeldung über Moodle zwingend erforderlich. Nutzt hierzu bitte die freigeschalteten Umfragen im Kurs. Die Anmeldung ist bis Freitag, den 20. September 2024 um 23:59 Uhr möglich. Die Anmeldung ist verbindlich. Meldet Euch daher nur an, wenn Ihr tatsächlich zur Einsicht kommen wollt. Bitte versichert Euch, dass Ihr Euch für die Einsicht der richtigen Klausur anmeldet.

Bei der Anmeldung stehen Euch verschiedene Zeitfenster zur Auswahl. Diese sind auf eine bestimmte Anzahl von Studierenden begrenzt. Sobald die maximale Anzahl an Studierenden für ein Zeitfenster erreicht ist, steht die Auswahlmöglichkeit nicht mehr zur Verfügung. Ihr habt nur Anspruch auf die Einsicht, wenn Ihr zu der von Euch ausgewählten Zeit erscheint.

Ein Ersatztermin ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich. Solltet Ihr am Tag der Einsichtnahme verhindert sein, könnt Ihr eine andere Person zur Einsicht bevollmächtigen. Stellt hierzu bitte eine formlose Bevollmächtigung aus. Zudem muss die bevollmächtigte Person am Tag der Einsicht eine Kopie des Studentenausweises sowie Personalausweises von Euch vorzeigen sowie sich selbst ausweisen können.

Bitte beachtet: Während der Klausureinsicht werden keine allgemeinen inhaltlichen Fragen zu Rechenwegen, Lösungsvorgehen, etc. beantwortet. Ihr habt aber die Möglichkeit, Eure Antworten mit dem Musterantwortbogen zu vergleichen und Euch dabei Notizen zu machen. Bestehen nach der Einsicht noch inhaltliche Fragen, würden diese erst auf schriftlichen Antrag und bei hinreichendem Grund einer Prüfung unterzogen.

Freundliche Grüße,
Stefan Baaken